1. Spielberechtigt sind grundsätzlich nur aktive Mitglieder des TC Hoffnungsthal 1971 e.V., die im Besitz eines mit Ihrem Namen gekennzeichneten Spielzeitanzeigers (siehe dazu auch Punkt 6.) sind.
2. Jedes Mitglied ist pro Tag nur einmal spielberechtigt. Mehrmalige Platzbelegung am selben Tag darf nur erfolgen, wenn der Spielbetrieb dies zulässt. Als Platzbelegung in diesem Sinne gilt auch die
Teilnahme an Einzel-, Gruppen- oder Mannschaftstraining, Turnieren und Clubmeisterschaften.
3. Die Plätze dürfen nur mit geeigneten Sandplatz-Tennisschuhen betreten werden.
4. Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder, die nicht spielen, nicht mit auf die Plätze genommen werden.
5. Bei Bedarf müssen Einzelspieler nach 60 Minuten, Doppelspieler nach 90 Minuten wartenden Mitgliedern den Platz spielfertig übergeben (diese Zeitbegrenzung gilt nicht bei Spielen im Rahmen von
Turnieren, z.B. Clubmeisterschaften).
„Spielfertig" heißt: Der Platz muss von Zaun zu Zaun abgezogen werden, die Linien sind abzukehren und der Platz ist zu wässern. Die Platzpflegegeräte sind an den hierfür vorgesehenen Plätzen
abzustellen. Der Wasserschlauch muss zur Vermeidung von Unfällen in Längsrichtung des Platzes in der Nähe des Zauns abgelegt werden.
6. Jeder Spieler hat vor Beginn eines Spiels seinen Spielzeitanzeiger auf die Uhrzeit des Spielbeginns einzustellen und an der Belegungstafel aufzuhängen; anderenfalls gilt der Platz als nicht belegt
und die Spieler müssen den Platz ggf. räumen, falls eine spielberechtigte Paarung dies bei belegten Plätzen wünscht.
Falls kein Platz frei ist, können sich nachfolgende Spieler für einen Platz vormerken, indem sie ihre Spielzeitanzeiger ebenfalls an der Belegungstafel am Clubhaus auf-hängen. Bis zum Spielbeginn und
während des Spiels müssen die Spielzeitanzeiger hängenbleiben. Ein Platz kann nur belegt werden, wenn alle Spielteilnehmer ihre Spielzeitanzeiger aufgehängt haben. Die Spieler, die sich für einen
Platzvorgemerkt haben, müssen alle auf dem Clubgelände anwesend sein. Eine Vormerkung kann jeweils nur im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an eine vorhandene Platzbelegung bzw. an eine vorangehende
Vormerkung erfolgen. Das eigenmächtige Entfernen von aufgehängten Spielzeitanzeigern durch andere Mitglieder ist nicht gestattet. Über Unstimmigkeiten ist der Sportwart zu informieren.
7. Gäste dürfen nur mit Clubmitgliedern spielen und zwar auch nur dann, wenn der allgemeine Spielbetrieb dies zulässt. Jeder Gast ist pro Saison höchstens fünf Mal spielberechtigt. Der Gastgeber ist
verpflichtet, vor dem Spiel seinen Namen, den Namen des Gastes sowie die Zeit des Spielbeginns in das ausliegende Gäste-Spielbuch einzutragen (bitte leserlich) und neben seinem eigenen
Spielzeitanzeiger eine Gästekarte an der Belegungstafel aufzuhängen.
Die Gastgebühr beträgt pro Gast 10 € je angefangene Spielzeit (Einzel: 60 Minuten, Doppel: 90 Minuten). Bei einem Doppelspiel mit mehr als einem Gast beträgt die Gastgebühr insgesamt maximal 15 € je
angefangene Spielzeit. Alle Gastgebühren werden dem Gastgeber gesammelt mit der Beitragsrechnung für das Folgejahr in Rechnung gestellt.
Gastspielregelung für Mitglieder aus anderen Rösrather Tennisvereinen:
Jugendliche dürfen auf allen Rösrather Tennisanlagen miteinander spielen, ohne dass eine Gastgebühr zu entrichten ist. Es muss hierbei mindestens ein jugendliches Mitglied des gastgebenden Vereins am
Spiel beteiligt sein. Die Spielzeit für Jugendliche ist bis 18:00 Uhr begrenzt.
Die Regelung für Jugendliche gilt ebenfalls für Erwachsene ab 65 Jahre, für diese jedoch ausschließlich montags bis freitags (außer Feiertag) jeweils bis 13:00 Uhr (Spielende).
Erwachsene (bis einschließlich 64 Jahre) dürfen bis zu fünfmal auf der Tennisanlage eines anderen Rösrather Vereins mit mindestens einem dortigen Mitglied spielen, ohne dass eine Gastgebühr zu
entrichten ist.
Die Zugehörigkeit zu einem anderen Rösrather Tennisverein ist mit dem Namen des Gastes im Gäste-Spielbuch einzutragen.
Für die Platzreservierung gelten die jeweils örtlichen Vereinsregelungen.
8. Mannschafts-, Einzel und Gruppentraining dürfen nur die vom Vorstand hierfür autorisierten Personen erteilen. Die betreffenden Platzbelegungen sind aus dem aushängenden Trainingsplan
ersichtlich.
9. Mannschaftsspiele auf Bezirks- oder Verbandsebene (z.B. Meden- und Pokalspiele) finden in der Regel auf den Plätzen 1, 2 und 5 (bei 6er-Mannschaften), bzw. auf den Plätzen 1 und 2 (bei
4er-Mannschaften) statt und haben bei der Platzbelegung grundsätzlich Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb. Vom Tennisverband vorgegebene Spieltermine sind verbindlich und - soweit möglich -
einzuhalten. Sollte eine Spielverlegung dennoch erforderlich werden (z.B. wegen Unbespielbarkeit der Plätze), so sind die jeweiligen Mannschaftsführer verpflichtet, den geplanten Ersatztermin vor
einer endgültigen Entscheidung mit dem Sport- oder Jugendwart abzustimmen.
10. Sport- und Jugendwart sind berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen im Interesse des Vereins (z.B. Turniere, Club- oder Stadtmeisterschaft, usw.) Plätze zu reservieren. Die Termine werden
möglichst frühzeitig auf der Homepage des Vereins und durch Aushang am Clubhaus bekanntgegeben.
11. Vorstandsmitglieder, Platzwart oder andere vom Vorstand beauftragte Personen sind berechtigt, ein Spiel - sofern erforderlich - zu unterbrechen und Platzpflege anzuordnen sowie Plätze zur
Durchführung von Instandhaltungsarbeiten oder aus Sicherheitsgründen zu sperren.
12. Alle Spielerinnen und Spieler werden gebeten, sich sportlich und fair zu verhalten.
13. Der Vorstand behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Spiel- und Platzordnung Spielverbote auszusprechen.
14. Diese Spiel- und Platzordnung tritt mit Beginn der Sommersaison 2024 in Kraft.
Der Vorstand